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Pumpenempfehlung
 
Fließgeschw. v
m/s

Förderhöhe Hman.
m
Fördermenge Q
l/s

0
150
Förderhöhe Hgeo
m

0
50
Rohr-Innendurchm. di
mm

0
250
Leitungslänge L
m

0
3000
Q/H DiagrammDetails
PumpenempfehlungenDetails
Empfehlung
Alternative

Produktname

Produktnamenbeschreibung

  • 10 mm freier Durchgang
  • Druckstutzen 1 1/4"
  • Hmax = 7 m
  • Qmax = 6,5 m3/h
Die U 3 K (S) ist eine außerordentlich vielseitige Tauchmotorpumpe für den stationären und transportablen Einsatz. GID-Technologie für mehr Betriebssicherheit, integrierte Spüleinrichtung zur Reduzierung von Ablagerungen sowie die eingebaute Flachabsaugung zur Beseitigung von Überschwemmungen sind nur einige der innovativen Vorteile dieser Pumpe.
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PumpSizer Nutzungsbedingungen

Der „PumpSizer“ dient in erster Linie der Ermittlung von Abwassermengen und Druckverlusten in Rohrleitungen und stellt eine überschlägige Ermittlungsmethode für diese Größen dar. Die Anwendung des Rechners bedarf eines gewissen Sachverstandes für das Gebiet der Hydraulik und der Entwässerungstechnik, um die Richtigkeit der Ergebnisse einschätzen zu können.

Alle enthaltenen Informationen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der europäischen Normung für das Gebiet der Gebäude- und Grundstücksentwässerung. Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden Verweise in den Hinweistexten.

Die Formeln zur Berechnung innerhalb des PumpSizers stammen aus der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur und wurden von JUNG PUMPEN nach bestem Wissen getestet. Fehler im Programm können jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Fehlerbeseitigungen finden im Rahmen einer regelmäßigen Programmüberarbeitung statt. Ein Anspruch auf eine sofortige Nachbesserung besteht nicht.

Schadenersatzansprüche des Benutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen Mängeln an der Software oder wegen Verletzung sonstiger Verpflichtung, einschließlich solcher aus Produkthaftpflicht sind ausgeschlossen. Für Mängelfolgeschäden und/oder mittelbare Schäden haften wir nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so soll die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Mit der Nutzung der Programme erkennt der Anwender diese Bedingungen an.